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Kaufberatung

Welches Fahrradlicht ist erlaubt und passt zu dir?

Am wichtigsten ist die Zulassung: Für den Straßenverkehr brauchst du Leuchten mit K-Zeichen. Danach entscheiden Helligkeit, Laufzeit und Bedienung.

1 Min. Lesezeit · Aktualisiert am 1. November 2026

Kurzantwort: Kauf nur Leuchten mit StVZO-Zulassung, erkennbar am K-Zeichen mit Nummer auf dem Gehäuse. Für die Stadt reicht ein Akku-Set mittlerer Helligkeit, auf unbeleuchteten Wegen sind höhere Lux-Werte angenehmer. Ein Rücklicht mit Bremslicht macht dich im Verkehr besser sichtbar.

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Akku, Batterie oder Dynamo?

Variante Stärken Grenzen
Akku-Set schnell montiert, abnehmbar, an jedem Rad muss geladen werden
Batterieleuchte ohne Ladekabel laufende Kosten, oft schwächer
Nabendynamo immer verfügbar, keine Ladung fest verbaut, teurer Einbau

Viele Trekking- und City-E-Bikes haben fest verbautes Licht. Für Räder ohne Licht oder als Ergänzung sind Akku-Sets die einfachste Lösung. Nimm die Leuchten beim Abstellen mit, sie sind leicht zu stehlen.

Worauf es beim Kauf ankommt

  • K-Zeichen: Das Prüfzeichen gehört auf jede Leuchte des Sets, vorne und hinten.
  • Lux und Leuchtweite: Lux beschreibt die Helligkeit auf der Fahrbahn. Die Leuchtweite nennt, wie weit der Lichtkegel reicht.
  • Lichtkegel: StVZO-Leuchten haben eine Hell-Dunkel-Grenze und blenden entgegenkommende Radler nicht.
  • Rücklicht: Ein Bremslicht reagiert auf Verzögerung, ein Tagmodus sorgt für Sichtbarkeit am Tag.
  • Schutzart: IPX4 schützt gegen Spritzwasser. Bei viel Regen ist eine höhere Schutzart angenehmer.

Richtig einstellen

Der Scheinwerfer leuchtet die Fahrbahn vor dir aus und darf nicht blenden. Als Faustregel zeigt der hellste Teil des Lichtkegels einige Meter vor das Rad auf den Boden. Das Rücklicht sitzt gut sichtbar und wird nicht von Tasche oder Kindersitz verdeckt.

Pflege

Akkus im Winter nicht ganz entladen lagern, Kontakte trocken halten und Halterungen regelmäßig auf festen Sitz prüfen. Was sonst noch am Rad Pflicht ist, steht im Ratgeber Fahrradzubehör.

Unsere Auswahlregel

Stadt mit Straßenbeleuchtung: zugelassenes Akku-Set mittlerer Helligkeit mit Bremslicht. Dunkle Radwege: hellere Leuchte mit großer Leuchtweite und langer Laufzeit. Immer: K-Zeichen auf beiden Leuchten prüfen.

Fahrradlicht im Vergleich

Die wichtigsten Unterschiede der 4 Modelle in unserem Vergleich. Alle Daten, Einsatzbereiche und Grenzen stehen auf der Vergleichsseite.

Merkmale der Modelle im Vergleich
MerkmalOSRAM LEDsBIKE Race 100 Akku-Fahrradlicht-SetSIGMA Aura 80 und Blaze Akku-Fahrradlicht-SetSIGMA Aura 100 und Blaze Link Akku-LichtsetBüchel BLC 720 Akku-Lichtset
StVZOzugelassen mit K-Zeichen laut Listingzugelassen laut Listingkonform laut Listingzugelassen laut Listing
Beleuchtungsstärkebis 100 Lux (Herstellerangabe)80 Lux (Herstellerangabe, Einzelleuchte)100 Lux, umschaltbar auf 75, 50 und 25 Lux (Herstellerangabe)70 Lux, dazu Stufen mit 35 und 15 Lux (Herstellerangabe)
Leuchtweitebis 100 m (Herstellerangabe)90 m (Herstellerangabe)110 m (Herstellerangabe)im Listing nicht angegeben
PreisklasseEinsteigerMittelklassePremiumMittelklasse
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Lux, Leuchtweite und Laufzeit sind Herstellerangaben. Die Laufzeit gilt meist für eine niedrigere Stufe. Technische Werte laut Hersteller. Preis und Verfügbarkeit bitte bei Amazon prüfen.

Alle 4 Modelle vergleichen

Häufige Fragen

Sind Akkulampen am Fahrrad erlaubt?

Ja, Akku- und Batterieleuchten sind erlaubt, wenn sie nach StVZO zugelassen sind. Erkennbar ist das am K-Zeichen auf der Leuchte.

Woran erkenne ich ein zugelassenes Fahrradlicht?

Am Prüfzeichen auf dem Gehäuse: eine Wellenlinie, der Buchstabe K und eine Nummer. Fehlt es, ist die Leuchte für den Straßenverkehr nicht zugelassen, auch wenn sie im Shop als StVZO-konform beschrieben wird.

Wie hell sollte ein Fahrradlicht sein?

Bei StVZO-Leuchten wird die Helligkeit in Lux angegeben. In beleuchteten Straßen genügen niedrigere Werte, auf dunklen Radwegen und Feldwegen helfen Leuchten mit höherer Beleuchtungsstärke und weiter Leuchtweite.

Dieser Text wurde mit KI-Unterstützung erstellt und redaktionell geprüft. Verantwortlich: Adlan Khatsuev.